Hessische Landesregierung beschließt neue Mietpreisbremse
Das Landgericht Frankfurt hat die geltende hessische Mietpreisbremse für den Zeitraum Dezember 2025 bis November 2026 für unwirksam erklärt. Die Landesregierung will mit einer neuen Verordnung, die noch im November 2026 gelten soll, schnell wieder Rechtssicherheit schaffen.
Das Landgericht Frankfurt hat in dieser Woche die derzeit gültige Mietpreisbremse in Hessen für den Zeitraum von Dezember 2025 bis November 2026 als unwirksam eingestuft. Die Entscheidung entfaltet ihre Wirkung ausschließlich zwischen den unmittelbar beteiligten Parteien des Verfahrens und besitzt noch keine Rechtskraft. Das hessische Wirtschaftsministerium teilte mit, dass die schwarz-rote Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein in der kommenden Woche die neue Mieterschutzverordnung verabschieden wird, damit diese noch im November 2026 in Kraft treten kann.
Die Landesregierung bedauert das gerichtliche Urteil und betrachtet es nicht als verbindlich für sämtliche Mieterinnen und Mieter im Land. Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori von der SPD hatte den Entwurf der Nachfolgeregelung bereits im September 2026 der Öffentlichkeit präsentiert.
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