Merz kündigt Gesetz gegen Enteignungen von Wohnungsgesellschaften an
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Dienstag in Berlin erklärt, dass der Entwurf für ein Bundesgesetz zum Verbot von Enteignungen großer Wohnungsgesellschaften weitgehend fertig sei. Das Gesetz soll Vergesellschaftungen privater Bestände bundesweit verhindern oder erschweren.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am Dienstag bei einem Auftritt in Berlin angekündigt, dass der Gesetzentwurf zum Verbot von Enteignungen großer Wohnungsgesellschaften weitgehend fertiggestellt ist. Das Vorhaben reagiert auf Pläne in Berlin, große Immobilienbestände zu vergesellschaften. Die Koalition aus Union und SPD hatte sich bereits im Juli auf ein solches Bundesgesetz verständigt.
Der Entwurf soll Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände bundesweit verhindern oder stark erschweren. Merz betonte, dass der Schutz des Eigentums ein Grundprinzip der Wirtschaftsordnung darstelle. Noch offen sei lediglich die Höhe der Entschädigung bei einer möglichen Enteignung. Merz sprach sich für eine volle Entschädigung in Höhe von 100 Prozent des Verkehrswerts aus.
Die Federführung für das Gesetz liegt bei den Ministerien für Justiz und Inneres. Nach den letzten Abstimmungen soll der Entwurf ins Bundeskabinett eingebracht werden. Das Gesetz zielt darauf ab, klarzustellen, dass Enteignungen in diesem Bereich nicht zulässig sind.
Merz warnte davor, dass die Debatte über Enteignungen in Berlin bereits jetzt dem Investitionsstandort Deutschland schade. Negative Signale würden an Kapitalmärkte in London, Paris und New York gesendet. Durch Vergesellschaftung entstünden weder neue Arbeitsplätze noch zusätzliche Wohnungen. Stattdessen werde das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort untergraben.
Betroffen wären vor allem große Immobilienkonzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin. Ein Volksentscheid aus dem Jahr 2021 hatte in der Hauptstadt breite Unterstützung für Enteignungen gezeigt. Berliner Pläne sehen eine Vergesellschaftung gegen eine Entschädigung von bis zu 16 Milliarden Euro vor. Die Aktienkurse betroffener Unternehmen wie Vonovia hatten bereits negativ reagiert.
Merz unterstrich, dass nur ein verlässlicher Schutz des Eigentums Vertrauen schaffe und Investitionen ermögliche. Enteignungen seien wirtschaftspolitisch schädlich. Aus Berliner Linken und Grünen kam Kritik. Ein Bundesgesetz könne grundgesetzlich vorgesehene Vergesellschaftungen nicht unmöglich machen. Der Entwurf verstoße möglicherweise gegen das Grundgesetz.
Das Gesetz soll nach dem Kabinettsbeschluss das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Es hat Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet.
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Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.