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Verfassungsgericht prüft Ungleichbehandlung bei Erbschaftsteuer für Unternehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Verfahren mündliche Verhandlungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen. Die Bayerische Staatsregierung und ein privater Erbe sehen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag und Dienstag in Karlsruhe mündliche Verhandlungen zu zwei Verfahren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer geführt. Im Zentrum steht die Frage, ob die deutlichen Steuererleichterungen für Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Bayerische Staatsregierung hat einen Normenkontrollantrag gestellt, während ein Erbe von ausschließlich privatem Vermögen Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Der Erbe von Wertpapieren und Grundbesitz fühlt sich gegenüber Erben von Unternehmen benachteiligt. Das Gericht hatte bereits in den Jahren 1995, 2006 und 2014 Teile der Privilegien für große Betriebsvermögen als verfassungswidrig bewertet. Die aktuelle Regelung sieht für Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro einen Steuererlass von 85 Prozent bei fünfjähriger Fortführung und Erhalt des Lohnniveaus vor.

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Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.