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Wiesbadener Richter verhindern Trennung eines Säuglings von seinen Eltern

Das Verwaltungsgericht hat die Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gegen ein in Deutschland geborenes Baby vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung beruht auf dem grundgesetzlichen Schutz der Familie.

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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat per Eilbeschluss die Abschiebung eines drei Monate alten in Deutschland geborenen Babys in die Türkei vorläufig gestoppt. Die Richter setzten die Androhung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge außer Kraft. Die Eltern aus der Türkei dürfen wegen ihrer laufenden Klagen gegen abgelehnte Asylanträge vorerst in Deutschland bleiben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte dem Säugling einen separaten Asylantrag im Schnellverfahren beschieden und eine eigenständige Ausreisefrist von einer Woche erteilt. Diese Möglichkeit ergibt sich aus der seit Juni 2026 geltenden Verschärfung des Asylrechts, wonach eine Klage nicht mehr automatisch einen Abschiebestopp bewirkt. Das Gericht sah eine Trennung des Babys von den Eltern als unzumutbar an.

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Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.