Bundesregierung beschließt Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 den Gesetzentwurf für eine Zuckersteuer auf den Weg gebracht. Ab Juli 2027 gilt ein Zwei-Stufen-Modell je nach Zuckergehalt. Die Koalition aus Union und SPD hat den zuvor aufgetretenen Streit beigelegt.
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 in Berlin den Gesetzentwurf für eine Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. Das teilte die Bundesregierung mit. Die Steuer soll ab Juli 2027 gelten.
Das Modell sieht zwei Stufen vor, die sich am Zuckergehalt orientieren. Zuvor hatte es Streit in der Koalition aus Union und SPD gegeben. Das Vorhaben war zwischenzeitlich vom Kanzleramt gestoppt worden. Die Koalitionsparteien haben den Konflikt nun beigelegt.
Die Zuckersteuer ist ein Instrument der Gesundheitspolitik. Sie zielt darauf ab, den Verzehr zuckerhaltiger Getränke zu verringern. Ähnliche Regelungen existieren bereits in anderen Ländern. In Deutschland war das Thema in den vergangenen Jahren mehrfach diskutiert worden.
Die aktuelle Entscheidung folgt auf intensive Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung. Der ursprüngliche Plan war vorübergehend auf Eis gelegt worden. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 14.10.2026 wird das Gesetzgebungsverfahren nun fortgesetzt.
Der Gesetzentwurf muss nun durch den Bundestag und Bundesrat. Details zum genauen Steuersatz und zur Ausgestaltung der beiden Stufen werden im weiteren Verfahren festgelegt. Die Einführung ist für Juli 2027 geplant.
Die Bundesregierung erhofft sich von der Maßnahme positive Effekte auf die öffentliche Gesundheit.
Parallel zu dieser Entscheidung hat die Bundesregierung am selben Tag weitere Vorhaben in anderen Bereichen vorangetrieben. Dazu gehört die Einsetzung einer Pflegekommission. Diese soll bis Mitte 2027 Reformvorschläge erarbeiten. Auch ein Neuordnungsgesetz zur Pflege und ein zusätzliches Darlehen von 700 Millionen Euro für die Pflegekassen sind geplant. Diese Themen stehen jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit der Zuckersteuer.
In der Justizpolitik legte das Bundesjustizministerium bereits am 12.10.2026 einen Entwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vor. Ziel ist es, Verfassungsfeinde und Extremisten vom Schöffenamt auszuschließen. Der Entwurf wurde an Länder und Verbände versandt. Auch diese Meldung steht unabhängig von der Entscheidung zur Zuckersteuer.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird in den kommenden Monaten zeigen, in welcher Form die Steuer schließlich umgesetzt wird.
Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.