Hessische Landesregierung lockert Klimaziele im Gesetz
Das CDU-geführte Umweltministerium hat einen Entwurf vorgelegt, der verbindliche Vorgaben zu unverbindlichen Soll-Zielen ändert. Die schwarz-rote Koalition reagiert damit auf den Hitzesommer 2026 und setzt stärker auf Anpassungsmaßnahmen.
Die hessische Landesregierung plant eine grundlegende Änderung des Klimagesetzes. Das CDU-geführte Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat einen Novellierungsentwurf erarbeitet, der die bisher verbindlichen Klimaziele in unverbindliche Vorgaben umwandelt. Die Reform soll noch in diesem Monat in den Landtag eingebracht werden.
Seit 2023 schreibt das hessische Klimagesetz die Klimaneutralität bis 2045 sowie verbindliche Zwischenziele für 2030 und 2040 vor. Das Gesetz enthielt eine Monitoring-Pflicht und eine Nachsteuerungspflicht bei Zielverfehlungen. Der nun vorliegende Entwurf der schwarz-roten Koalition sieht vor, diese Verbindlichkeit aufzuheben.
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