Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen bleibt 2027 bei 2,9 Prozent
Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung prognostiziert für das kommende Jahr einen unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Trotz weiter steigender Ausgaben soll das Wachstum erstmals seit langer Zeit weitgehend aus höheren Einnahmen finanziert werden.
Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet für das kommende Jahr mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von weiterhin 2,9 Prozent. Das Gremium aus Bundesamt für Soziale Sicherung, Bundesgesundheitsministerium und Spitzenverband der Krankenkassen hatte diese Einschätzung nach Beratungen Mitte Oktober 2026 abgegeben. Die Krankenkassen müssen demnach mit Ausgaben von 378,1 Milliarden Euro rechnen, gegenüber 370,1 Milliarden Euro im laufenden Jahr.
Dem stehen Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von voraussichtlich 320,7 Milliarden Euro gegenüber, nach 312,2 Milliarden Euro im Vorjahr. Das Ausgabenwachstum soll sich auf etwa 2,2 Prozent belaufen und damit deutlich unter den Steigerungsraten der vergangenen Jahre bleiben. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann von der CDU sieht darin das angestrebte Ziel einer Stabilisierung erreicht.
Durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ergeben sich für die Kassen Entlastungen von bis zu 15 Milliarden Euro bei den Ausgaben. Zusätzlich fließen aus dem Bundeshaushalt nach geltender Regelung 13,15 Milliarden Euro als Zuschuss. Erstmals seit längerem kann das steigende Ausgabenvolumen weitgehend durch die Zunahme der Einnahmen aufgefangen werden.
Die Grenze, bis zu der Beiträge bemessen werden, erhöht sich auf monatlich 6375 Euro beziehungsweise 76.500 Euro im Jahr. Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 7012,50 Euro pro Monat. Jede Krankenkasse legt ihren individuellen Zusatzbeitrag selbst fest, wobei der bundesweite Durchschnittswert als Richtschnur dient.
Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht den endgültig festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach Abschluss der Berechnungen bis Anfang November 2026 im Bundesanzeiger. Die stabile Beitragssituation soll Versicherten und Arbeitgebern künftig mehr Planungssicherheit bieten.
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