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Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz gegen Vergesellschaftungen an

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat ein bundesweites Gesetz angekündigt, das Vergesellschaftungen von Immobilien auf Landesebene erschweren soll. Das Vorhaben reagiert auf Pläne in Berlin nach den dortigen Sondierungsgesprächen.

3 Min. Lesezeit E-Mail WhatsApp X

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am Montag ein neues Investitionsschutzgesetz angekündigt. Das Gesetz soll Vergesellschaftungen auf Landesebene bundesweit regeln und erschweren. Die Bundesregierung hatte sich bereits im Juli auf ein solches Vorhaben verständigt, an dem Dobrindt und die von der SPD geführten Ministerien für Justiz und Bau federführend beteiligt sind.

Das geplante Gesetz sieht drei zentrale Vorgaben vor. Entschädigungen sollen ausschließlich zum Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wird. Die Auszahlung muss unmittelbar in Geld erfolgen. Zudem ist ein vorheriger Nachweis der Notwendigkeit der Maßnahme erforderlich. Dobrindt erklärte, dass vor jeder Vergesellschaftung alle anderen Maßnahmen wie Wohnungsbau-Investitionen oder Förderprogramme vollständig ausgeschöpft sein müssen.

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Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.