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Tabaksteuererhöhung tritt wegen Formulierungsfehler vorzeitig in Kraft

Ein technischer Fehler im Gesetzestext des Bundesfinanzministeriums führt dazu, dass die geplante Tabaksteuererhöhung bereits am Mittwoch gilt statt wie vorgesehen ab Januar 2027. Das Ministerium hat eine unverzügliche Korrektur eingeleitet, während der Zoll vorerst die bisherigen Steuersätze anwendet.

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Ein Formulierungsfehler im Gesetzestext zum Inkrafttreten der Tabaksteuererhöhung hat dazu geführt, dass die Neuregelung bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft tritt. Das Bundesfinanzministerium hatte im Text „am Tag nach der Verkündung“ statt eines festen Datums zum 1. Januar 2027 formuliert. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 19. oder 20. Oktober 2026, weshalb die Regelung formal ab Mittwoch gilt.

Das Bundesfinanzministerium teilte mit, dass der klare Wille des Gesetzgebers und des Hauses die schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer erst ab dem 1. Januar 2027 bleibe. Eine Korrektur des Fehlers sei unverzüglich angestoßen worden. Bis dahin wende die Generalzolldirektion weiterhin die bisherigen niedrigeren Steuersätze an, wie das Ministerium der Behörde mitgeteilt habe. Das Ministerium versicherte zudem, dass bis zur Korrektur keine Preiserhöhung für Raucher oder Änderung bei Steuerzeichen und Banderolen eintrete. Die Produktion der Steuerzeichen laufe unverändert weiter.

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Dieser Beitrag wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt.